Tätigkeiten


Was tut der Verwalter eigentlich…?
… und wie viel davon sehen die Eigentümer!


Diese Leistungen sehen alle Eigentümer


Abrechnung Wirtschaftsplan Eigentümerversammlung
Rundschreiben und Aushänge Anwesenheit in der Wohnanlage Leistungen wie Beratung/Informationen
Mitwirkung bei Verkauf oder Vermietung der Immobilie

Einen etwas tieferen Einblick haben die Verwaltungsbeiräte


Belegprüfung Vorbereitung zur Versammlung
Ortstermine bei gemeinsamen Besprechungen Mahnwesen bei Zahlungsverzug einzelner Eigentümer
Korrespondenz und Beratung bei Gewährleistungsansprüchen

Diese Leistungen sehen die Eigentümer nicht


Kaufmännische Leistungen


Monatliche Sollstellung der Hausgelder Verbuchen aller Geldein- und -ausgänge
Bearbeiten von Lastschriften und Überweisungen Überwachen der manuellen Zahlungseingänge der Eigentümer
Verwaltung + Disposition der Geldmittel auf den diversen Konten Errechnen, verbuchen und anfordern von beschlossenen Sonderumlagen Kontrolle der Rechnungen unter Berücksichtigung abziehbarer Boni, Skonti
Überwachen von Terminen bei Handwerkern, Lieferanten, Rechtsanwälten…, Besuch von Seminaren im Hinblick auf Steuerrecht, Mietrecht, Erbschaftsrecht…
Besprechungen mit Rechtsanwälten wegen säumigen Hausgeldzahlungen von Eigentümern Bearbeitung von Beschlussanfechtungen, Besprechung mit Verwaltungsbeirat, Rechtsanwalt
Aus- und Weiterbildung des eigenen Personals, Einrichten bzw. Aufrechterhalten der EDV auf den neuesten Stand der Technik, Abschluss bzw. Aufrechterhaltung von Updateservices

Technische Leistungen


Preisanfragen, Ausschreibungen
Bearbeitung von Schlüsselnachbestellungen Ortstermine mit Handwerkern vor Auftragsvergabe
Ortstermine mit Handwerkern nach erfolgter Arbeit mit Abnahme Abschluss von Wartungs-, Versorgungs- und Versicherungsverträgen
Verhandlungen mit Lieferanten, Dienstleistern, Versicherern wegen Rabatten Überwachung der Verträge und Leistungen für Feuerlöscher, Heizung, Aufzug Bearbeitung von Schäden, Verfolgung von Ansprüchen gegenüber Versicherern Korrespondenz mit den Eigentümern, Einweisung von Hausmeistern, Handwerkern
Terminabstimmung mit Handwerkern bei Gewerke übergreifenden Arbeiten und Folgearbeiten Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen gegenüber Bauträgern, Handwerkern, Lieferanten