WEG Verwaltung

Gemeinschsaftseigentum – eine ganz besondere Aufgabe

Seit über 20 Jahren sind wir erfolgreich bei der Verwaltung von WEG Gemeinschaften tätig. Aus dieser Zeit resultiert ein Erfahrungsschatz, von dem unsere Kunden nachhaltig profitieren.

Warum entscheiden sich so viele Gemeinschaften und Eigentümer für uns? Durch unsere lange Marktpräsenz haben wir unsere Kompetenz und Zuverlässigkeit schon lange bewiesen. Und haben das Bewusstsein dafür, welche Verantwortung mit der Betreuung so wertvoller Objekte wie Immobilien verbunden ist. Wir handeln daher so, als seien die uns anvertrauten
Häuser unsere eigenen. Durch eine starke regionale Ausrichtung sind wir außerdem nahe bei den Kunden und können in der erforderlichen Qualität, Schnelligkeit und Flexibilität handeln.

Wir arbeiten ausschließlich mit hervorragend qualifiziertem und regelmäßig geschultem Personal. Eine persönliche und vertrauensvolle Betreuung mit individuell abgestimmten Konzepten liegt uns sehr am Herzen. Für nähere Informationen stehen wir gern für ein persönliches Gespräch zu Verfügung.

Römerstein Grundbesitz. – Buchhaltung mit moderner Ausstattung

Mit der Verwaltung von Gemeinschaftseigentum in einem größeren Gesamtobjekt
ergeben sich komplexe und anspruchsvolle Aufgaben, die in unseren professionellen Händen gut aufgehoben sind.

Durch unsere lange Erfahrung mit Wohnungseigentümer Gemeinschaften können wir als neutrale Instanz auftreten und mit Freundlichkeit, Diplomatie und Respekt gegenüber allen Beteiligen unseren Teil zu einer guten Gemeinschaft und zum Prosperieren des gemeinsamen Eigentums beitragen.

Römerstein Grundbesitz. – Gemeinschaftseigentum

Gemeinschaftseigentum – Einheitlich und vielfältig

WEG Verwaltung in Stichpunkten:

  • Eigentümerversammlungen organisieren, leiten und Protokolle erstellen
  • Gesamtwirtschaftsplan und Einzelwirtschaftpläne für ein Wirtschaftsjahr verfertigen, Gesamt- und Einzelabrechnungen nach Ablauf des Wirtschaftsjahres.
  • Vor der Eigentümerversammlung werden mit dem Beirat die Belege geprüft
  • Kontenverwaltung für die Eigentümergemeinschaft
  • Gemeinschaftliche Gelder nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung verwalten
  • Überwachung / Verwaltung der Hausgeldzahlungen
  • Bildung einer angemessenen Instandhaltungsrücklage